Mit der neuen Satzung ist es auch möglich, Fördermitglied zu werden. Fördermitglieder zahlen jährlich einen selbst festgelegten Beitrag, mindestens jedoch 10 Euro. Die Fördermitgliedschaft kann nur schriftlich beauftragt werden. Dazu nutzen Sie bitte folgendes Formular:
Die Fördermitgliedschaft führt laut aktueller Satzung nicht zu einem Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung, jedoch können Sie natürlich, sofern sich nicht in einzelnen Tagesordnungspunkten dagegen ausgesprochen wird, an den Mitgliederversammlung beratend teilnehmen. Für mehr Beteiligung in unserer Jugendgruppe empfehlen wir eine aktive Mitgliedschaft, Informationen hierzu finden Sie unter Mitmachen .